Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der AGB’s

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Hundephysiotherapie Reinbek Britta Schultzki als Hundephysiotherapeutin und dem Tierhalter/ Tierbesitzer als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag (gemäß §611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/Tierbesitzer einen ersten Termin vereinbart und der Behandlungsvertrag unterschrieben wurde.
Die Leistungserbringerin, Britta Schultzki, kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Leistungserbringerin berät den Tierhalter/Tierbesitzer fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht, sofern die Leistungserbringerin damit einverstanden ist, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die Leistungserbringerin die Wahl der Behandlungsmethode.

Die angebotenen Therapiemöglichkeiten sind teilweise schulmedizinisch nicht anerkannt und/oder wissenschaftlich nicht belegt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht, noch gewährleistet werden.

Die Leistungserbringerin darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben.

Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

4. Mitwirken des Tierhalters/ Tierbesitzers

Zu einer aktiven Mitarbeit ist der Tierhalter nicht verpflichtet, jedoch wird er seitens der Leistungs- erbringerin darauf hingewiesen, dass der optimale Erfolg nur durch Therapie und Training bei konsequenter Umsetzung auch ausserhalb der Therapiesitzung erzielt werden kann.

5. Terminvereinbarung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch mit der
Leistungserbringerin vereinbart wurden.
Termine, die nicht rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vor vereinbartem Termin, abgesagt
wurden, werden dem Tierhalter mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt.

6. Fahrtkosten/ Hausbesuche

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Hierfür wird ein Anfahrtszuschlag von 10 Euro berechnet. Gefahrene Kilometer innerhalb Reinbeks frei, alles ausserhalb wird mit 0, 50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.

7. Honorar und Zahlungsbedingungen

Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Leistungserbringerin und Tierhalter vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze und gelten als verbindlich vereinbart.
Alle Leistungen werden bei der ersten Behandlung/ Beratung in bar beglichen. Ab der zweiten Behandlung können die Leistungen auch durch Überweisen des Betrages auf das in der Rechnung genannte Konto erfolgen. Die Leistungserbringerin behält sich jedoch das Recht vor, in besonderen Fällen auf eine direkte Bezahlung nach der Behandlung zu bestehen.
Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto innerhalb von sieben Werktagen zu erbringen.
Bei offen stehenden Rechnungen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein.
Lässt die Leistungserbringerin Leistungen durch Dritte erbringen (zB Laboruntersuchungen, Röntgen-
aufnahmen) sind diese Leistungen Bestandteil des Honorars des Leistungserbringers.

Hinweis auf Steuerbefreiung gem. §19 UstG: Es folgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UstG.

8. Haftung

Der Tierhalter/ Tierbesitzer haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung/-einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

9. Datenschutz

Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht.
Die Leistungserbringerin kann davon nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Leistungserbringerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Rechtliche Hinweise

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir das Recht einer Überweisung an einen Tierarzt und/oder Tierheilpraktiker vor.

Die Leistungserbringerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels.
Die Therapie bzw das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seiner körperlichen Konstitution orientiert.

Die Leistungserbringerin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Leistungserbringerin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirken an der Therapie verursacht werden.